Mängel an der Stromzähleranlage und Zusatzeinrichtungen
Zählerwechsel fördert Mängel zutage
Gelegentlich werden durch die Mitarbeiter der Bonn Netz GmbH oder dessen Beauftragte Mängel an der Elektroinstallationsanlage im Gebäude festgestellt.
Dies kann beispielsweise bei einem Zählerwechsel der Fall sein passieren.
Dabei stellen die Mitarbeiter fest, dass die Stromzähleranlage oder dessen Zusatzeinrichtungen nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit ein ordnungsgemäße Betrieb der Anlage nicht gewährleistet ist.
Aufforderung zur Instandsetzung
Aus Gründen der Sicherheit fordert die Bonn-Netz GmbH den Anlagenbetreiber gemäß der Niederspannunganschlussverordnung auf, die Elektroanlage von einem konzessionierten Installationsunternehmen -wie wir es sind- überprüfen und instandsetzen zu lassen.
Häufig anzutreffende Mängel sind zum Beispiel:
Unzulässige Einbauten im anlagenseitigen Anschlussraum
Fehlender oder unzureichender Berührungsschutz
Hauptschalter fehlt im anlagenseitigen Anschlussraum
APZ-Feld inkl. Verdrahtung fehlt
Fehlende Abdeckstreifen
Gesetzliche Verpflichtung zur Mängelbeseitigung
Gemäß §13 Abs. 1 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) obliegt es dem Anschlussnehmer, die festgestellten Mängel zu beheben, da andernfalls die Bonn Netz GmbH berechtigt ist, die Elektroanlage oder Teile davon außer Betrieb zu setzen.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Art der Einheit, sei es eine Wohneinheit, Nutzungseinheit oder Gewerbeeinheit.
Gemäß §15 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist die Bonn-Netz GmbH hierzu berechtigt.
Instandsetzungsbestätigung
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und bieten unsere fachkundige Unterstützung an, um die festgestellten Mängel sachgemäß und gemäß geltender Normen (VDE-AR-N 4100:2019-04) und Vorschriften instand zusetzen.
Zu jeder Vorgangsnummer wird gleichzeitig das Formblatt Instandsetzungsbestätigung beigefügt.
Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, reichen wir die Instandsetzungsbestätigung in der entsprechenden Fachabteilung ein.
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